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Sonntag, den 12. Febr. 2006

Sicherheit beim Konvertieren

 
.   Die nationale Sicherheitsbehörde ist nicht nur für das Abhören des Internet- und Telefonverkehrs verantwortlich. Sie macht sich auch um die Umwandlung von Textdateien in PDF-Dokumente Gedanken. Am 2. Februar 2006 veröffentlichte die NSA ihre Empfehlungen: Redacting with Confidence: How to Safely Publish Sanitized Reports Converted From Word to PDF. Anhand der Erläuterungen lassen sich Fehler vermeiden, die in Word-Dateien enthaltene Daten offenlegen, die im PDF-Format nicht zugänglich sein sollten.



Ungedeckte Haftung

 
.   EDV-Deckungsschutz bieten zahlreiche Versicherer seit langem an, und für neue Risken wie ASP oder Web 2 gibt es das entsprechende Wording seit etwa fünf Jahren. Dennoch bleiben einige Haftungsrisiken im Internet weiterhin ungedeckt. Unter dem Titel Filling in gaps in Internet coverage erklären Richards und Matorin am 16. Januar 2006 die Lücken im Versicherungsvertrag für Errors and Omissions und Commercial General Liability.



Deutschland wie Dallas

 
.   Vor zwanzig Jahren lag die Wirtschaft in Dallas in Schutt und Asche. Die dort gewonnenen Erfahrungen in der Erneuerung der Wirtschaft - bei anhaltendem Missmut der Banken - dienen als Vorbild für die Auffrischung der deutschen Wirtschaft, erklären die Dallas Morning News im Bericht Dallas equity fund invests in Germany's recovery am 6. Februar 2006.

Kreative Refinanzierungen, notleidende Darlehen und grantige Kreditinstitute werfen interessante rechtliche Fragen für Workout-Spezialisten auf. Sie vermeiden oft den Schritt in die Insolvenz, Bankruptcy, die als Finanzvehikel in den USA ansonsten schamlos einkalkuliert wird. Was seinerzeit in Dallas lief, wurde schließlich im Kongress als musterhaft gepriesen - nicht das Maß aller Dinge, doch in diesem Fall gerecht. Auch Dieter Dettke, der ehemalige Chef der Friedrich-Ebert-Stiftung in Washington, hält die Erfolge und Kritik an diesen Methoden zur Gesundung Deutschlands für einen normalen Lernprozess, schreibt die Zeitung.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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