CK • Washington. Ein Unternehmer bringt einem anderen einen Großkunden und erwartet einen Finderlohn. Ohne ihn geht es auch, und die beiden Unternehmen kontrahieren direkt miteinander. Der geprellte Finder klagt wegen eines deliktischen Eingriffs in Geschäftserwartungen, ungerechtfertigter Bereicherung, Vertragsbruchs wegen der Umgehung eines Wettbewerbsverbots und Geheimhaltungsgebots sowie behaupteter Unterschlagung auf Schadensersatz.
Im Fall APG, Inc. v. MCI Telecommunications Corporation, Az. 02-1120, erörtert das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks am 8. Februar 2006 anschaulich diese Ansprüche und bestätigt bis auf den Bereicherungsanspruch, unjust Enrichment, die Klagabweisung. Die Bereicherung muss vor dem Untergericht neu verhandelt und je nach Fallentwicklung den Geschworenen, Jury, zur Beurteilung vorgelegt werden.
Das Gericht sprach dem Berufungskläger ausnahmsweise auch die Erstattung der halben Berufungsverfahrenskosten zu.