Forderung vor Klage
CK • Washington. Verbietet die Verfassung die außergerichtliche Geltendmachung einer Forderung? Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks beurteilt diese Frage nach seiner ausführlichen Untersuchung des Noerr-Pennington-Grundsatzes im Fall Rod Sosa et al. v. DirecTV, Inc. et al., Az. 04-55036, am 15. Februar 2006.
DirecTV machte in außergerichtlichen Forderungsschreiben Schadensersatz-, Herausgabe- und Unterlassungsforderungen gegen Erwerber von Kopiergeräten für Smart Cards geltend. Das Unternehmen verdächtigte die Erwerber des Missbrauches dieser Kopiergeräte, um kostenlos und rechtswidrig seine Satellitenausstrahlungen zu empfangen.
Die Kläger bezeichnen die Forderungsschreiben als RICO-sanktionierte Machenschaften und verlangen ihrerseits Schadensersatz und Unterlassung der Forderungsgeltendmachung. RICO stellt die Beklagten einer Verschwörung mafiöser Art gleich.
DirecTV behauptet daher, RICO würde das Unternehmen in der Ausübung seiner Verfassungsrechte beeinträchtigen. Das Gericht gibt der Beklagten nach extensiver Prüfung recht und bestätigt die Klagabweisung. Die außergerichtliche Forderungsgeltendmachung bleibt legal.