Politik vor Gericht
CK • Washington. Gerichte dürfen politische Fragen nicht klären. Nach welchen Grundsätzen eine Rechtsfrage als politische Frage zu identifizieren ist, klärt das Bundesberufungsgericht des Bezirks der Bundeshauptstadt Washington, United States Court of Appeals for the District of Columbia, am 17. Februar 2006 in seiner Entscheidung in Sachen Menachem Binyamin Zivotovsky v. Secretary of State, Az. 04-5395.
Außerdem ermittelt das Gericht im Gegensatz zum Untergericht, dass der Kläger aktivlegitimiert war. Er beantragt die Eintragung der Landesbezeichnung Israel in seinem amerikanischen Pass als Geburtsland. Das Untergericht stellte fest, dass die verweigerte Eintragung keinen justiziablen Schaden hervorruft.
Das Berufungsgericht erklärt hingegen, dass die Verweigerung eines gesetzlichen Anspruchs bereits eine nachteilige, justiziable Wirkung entfaltet, und der Kläger daher Standing zur Rechtsverfolgung besitzt. Das gilt auch, wenn der Gesetzeswortlaut, hier §214(d) des Foreign Relations
Authorization Act, Fiscal Year 2003, 116 Stat. 1350, 1365-66 (2002), in seiner Verfassungsmäßigkeit von der Exekutive bestritten wird.