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Montag, den 20. Febr. 2006

Politik vor Gericht

 
.   Gerichte dürfen politische Fragen nicht klären. Nach welchen Grundsätzen eine Rechtsfrage als politische Frage zu identifizieren ist, klärt das Bundesberufungsgericht des Bezirks der Bundeshauptstadt Washington, United States Court of Appeals for the District of Columbia, am 17. Februar 2006 in seiner Entscheidung in Sachen Menachem Binyamin Zivotovsky v. Secretary of State, Az. 04-5395.

Außerdem ermittelt das Gericht im Gegensatz zum Untergericht, dass der Kläger aktivlegitimiert war. Er beantragt die Eintragung der Landesbezeichnung Israel in seinem amerikanischen Pass als Geburtsland. Das Untergericht stellte fest, dass die verweigerte Eintragung keinen justiziablen Schaden hervorruft.

Das Berufungsgericht erklärt hingegen, dass die Verweigerung eines gesetzlichen Anspruchs bereits eine nachteilige, justiziable Wirkung entfaltet, und der Kläger daher Standing zur Rechtsverfolgung besitzt. Das gilt auch, wenn der Gesetzeswortlaut, hier §214(d) des Foreign Relations Authorization Act, Fiscal Year 2003, 116 Stat. 1350, 1365-66 (2002), in seiner Verfassungsmäßigkeit von der Exekutive bestritten wird.



President's Day

 
.   Am heutigen 20. Februar bleiben Gerichte, Ministerien, Ämter und Kanzleien geschlossen - letztere nicht ganz, denn nicht alle Anwälte feiern am President's Day. Genauso wenig schließt der Einzelhandel, für den der Feiertag zu wichtigem Umsatz im Februar führt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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