×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 24. Febr. 2006

Damoklesschwert bleibt

 
.   Noch ist das Blackberry-System in den USA nicht abgeschaltet. Der zuständige Richter Spencer in Richmond weigerte sich heute, dem Antrag von NTP stattzugeben.

Doch hängt das Damoklesschwert weiterhin über der beklagten Firma RIM aus Kanada. Eins Zwei der fünf NTP-Patente ist sind diese Woche als nichtig bezeichnet worden, doch andere werden noch vom Patentamt geprüft.

Der Fall RIM ist nur einer von vielen Patentfällen, in denen Patenterwerber die hinter dem Patent stehende Erfindung durch Klagen vermarkten. Immer häufiger werden von diesen Patent-Troll-Klagen ausländische Unternehmen, auch aus Deutschland, betroffen. Wenn hinter dem Patent Patentanwälte als Inhaber stehen, gelingt es ihnen, zu Selbstkosten massive Verteidigungskosten auszulösen, die die überraschten und schuldunbewussten Hersteller finanziell in die Knie oder zu einem brutalen Vergleich zwingen. Der Innovation wird damit nicht gedient. Dem Ruf der Patentanwaltschaft schaden diese Klagen.

Besonders übel riecht es allerdings, wenn mit bereits vom Patentamt als wahrscheinlich nichtig bezeichneten Patenten weiterhin so Druck gemacht wird, wie man es nun im Streit zwischen NTP und RIM beobachtet.



RIW mit neuer Leitung

 
.   Die im deutsch-amerikanischen Recht stets relevante Zeitschrift Recht der Internationalen Wirtschaft ist mit ihrem Januar 2006-Heft in Washington eingetroffen. In eigener Sache berichtet der Verlag vom Wechsel in der Leitung, nachdem Prof. Thomas Wegerich, der lange Jahre die Leitung mit lobenswerter Betreuung der Verfasser - neben zahlreichen weiteren Verantwortungsbereichen - inne hatte, den Verlag verlässt. Sein verantwortungsvolles Amt übernahm Martin Weber als Gesamtverlagsleiter des Verlages Recht und Wirtschaft GmbH in Frankfurt am Main.



Modellbahn, Klage, Presse

 
.   Die Gewährleistung für eine teure Thomas-Modellbahn wurde nach einer Firmenübernahme vom neuen Eigner von lebenslang auf 90 Tage reduziert. Nichts ungewöhnliches, doch schon melden sich haihungrig die Spezialisten für Sammelklagen. LaywersandClassSettlements.com bewirbt den Fall im wöchentlichen Rundschreiben mit der Empfehlung, den klagenden Anwalt zu kontaktieren.

Pressearbeit wurde ebenfalls geleistet. Unter der sympathischen Überschrift Moms Sue Over Thomas Trains Warranty darf der Klägeranwalt den Zeitungslesern sogar prophezeien, dass die AGB-Änderung die Hersteller tens of millions of dollars kosten wird.

Die Zeitung verschweigt allerdings, dass die Kunden üblicherweise eine Rabattmarke oder vergleichbar Unnützes erhalten. Das eingeklagte Geld steht oft für die Gebühren und Auslagen des Sammelklagenspezialisten, der genau kalkuliert, wie die Verbindung von Pressearbeit und Sammelklage auf Beklagte wirkt, ohne es aussprechen zu müssen:

Wie eine Erpressung, die zum Überleben der Beklagten schnellstens zum Vergleich führen muss, der in der Praxis gut für die Klägeranwälte und schlecht für ihre Mandanten ist.

Die Berufsethik bleibt auf der Strecke. Das Rechtssystem wird missbraucht. Die Mandanten werden auf den Arm genommen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER