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Samstag, den 04. März 2006

Gericht unzuständig

 
.   Amerikanische Gerichte ziehen oft ausländische Parteien an sich, doch gelegentlich zeigen ihre Urteile auch deutlich die Grenzen der Gerichtshoheit auf. Im Fall Paul Brunner et al. v. Pamela Hampson et al., Az. 05-3123/3191, ging es am 28. Februar 2006 um das Zuständigkeitsprinzip im Staat Ohio:
Jurisdiction may be found to exist either generally, in cases in which a defendant's "continuous and systematic" conduct within the forum state renders that defendant amenable to suit in any lawsuit brought against it in the forum state, or specifically, in cases in which the subject matter of the lawsuit arises out of or is related to the defendant's contacts with the forum. Nationwide Mut. Ins. Co. v. Tryg Int'l Ins. Co., 91 F.3d 790, 793 (6th Cir. 1996).
Das Urteil des Bundesberufungsgerichts des sechsten Bezirks enthält nützliche faktische Abgrenzungen. Der Sachverhalt betrifft einen Unfall in einer Jägerhütte in Kanada, die an die Kläger aus Ohio vermietet war. Die Klage gegen die kanadischen Beklagten wurde abgewiesen, weil ihre Kontakte nach Ohio nicht dem genannten Standard entsprechen, obwohl sie per Telefon und Telefax Kunden aus Ohio bedienten, jährlich an einer Ausstellung in Nevada teilnahmen und über eine texanische Webseite warben.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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