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Freitag, den 10. März 2006

Werbung nicht mehr per Post

 
.   Nachdem der Bund das Spamproblem nicht in den Griff bekommen hat, sondern lediglich die schärfere Gesetzgebung der einzelnen Staaten aushebelte, versuchen sich einige Staaten nun an per Post versandter Junkmail. BNA, Inc. berichtet im Daily Report for Executives vom 10. März 2006, dass New York, Illinois und Missouri bereits an Gesetzesentwürfen arbeiten.

Empfänger würden sich in Listen beim jeweiligen Justizministerium eintragen. Die Versender von Werbepost dürften registrierte Empfänger nicht anschreiben. Ein Sprecher der Direct Marketing Association befürchtet den Verlust von 9 Mio. Arbeitsplätzen, über die ein Wirtschaftsvolumen von $900 Mrd. abgewickelt wird. Der Verband bietet für $5 die Aufnahme in eine eigene Liste an, wo Verbraucher ihren Verzicht auf Werbepost erklären und den Bock zum Gärtner machen können.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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