Datenlöschung und Treupflicht
CK • Washington. Im Sachen International Airport Centers, LLC et al. v. Jacob Citrin, Az. 05-1522, beurteilte das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks am 8. März 2006 die Frage des Merkmals Übertragung im Computer Fraud and Abuse Act, 18 USC §1030.
Der Beklagte hatte auf einem ihm von der Klägerin zur Datenerfassung zur Verfügung gestellten Laptop alle Daten sicher gelöscht, als er das Unternehmen verließ. Die Klägerin beruft sich in ihrer Schadensersatzklage auf diese Regelung zum Schutz von Rechnern:
Der Beklagte hält die Datenlöschung für keine Übertragung im Sinne des Gesetzes, selbst wenn ein Tastendruck einen Befehl im Rechner übermittelt. Das Gericht stellt jedoch auf die Übertragung des Löschprogrammes auf den Rechner ab, gleich ob diese über das Internet, ein kabelverbundenes Medium oder ein eingelegtes Medium erfolgte.
Zu beachten ist auch, ob der Eingriff von außen, so durch Eingabe eines Virus über eine Netzverbindung, oder manuell durch einen physisch Zugangsberechtigten erfolgte. Das Gericht meint, beide Wege des Angriffs entsprechen dem vom Kongress bestimmten Schutzzweck. Die Tat war daher zum zivilrechtlich erheblichen Treubruch durch den Beklagten geeignet.
knowingly causes the transmission of a program, information, code, or command, and as a result of such conduct, intentionally causes damage without authorization, to a protected computer. 18 USC §1030(a)(5)(A)(i).