CK • Washington. Verbraucherschützer Ed Foster stellt für den Softwarebereich die Frage
The Software License Question. Warum sind Softwareprogramme immer mit Lizenzen versehen, wenn geistiges Eigentum in anderen Waren und Werken ohne schriftliche Lizenz vertrieben wird? Selbst wenn auch diese anderen Werke einfach kopierbar sind oder weitergegeben werden können?
Dem, der für den Vertrieb von Software diese Nutzungsgenehmigungen schreibt, stellt sich diese Frage nicht, und doch erscheint sie bei Verbrauchersoftware zumindest nachdenkenswert. Wenn ich Komponenten für Software kaufe oder verkaufe, mit Ton, Bild oder Tabellen für Programme handele oder den Vertrieb für ein Programm strukturiere, liegt nichts näher als ein Lizenzvertrag.
Doch beim Endverbraucher? Ganz abwegig erscheint der Gedanke nicht, dass man dort auf einen schriftlichen Vertrag, den ohnehin niemand liest, verzichten könnte. Selbst wenn es allem widerspricht, was einem als Programmierer, Unternehmer oder Anwalt in Fleisch und Blut übergegangen ist.