Tintenkartell
CK • Washington. Ein ausschließliches Bezugsgebot für Tinte in Verbindung mit dem Bezug patentierter Tintenstrahler ist nicht allein aufgrund des Vorliegens eines Patents kartellwidrig. Im vom landesweit für Patentfälle zuständigen Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in der amerikanischen Hauptstadt an den Obersten Bundesgerichtshof der USA gelangten Fall Illinois Tool Works Inc. et al. v. Independent Ink, Inc., Az. 04-1329, verlangte das Gericht am 1. März 2006 zudem vom Kläger, der einen Kartellverstoß behauptet, den Nachweis einer marktbeherrschenden Stellung des Patentinhabers.