Nachfahren des Unternehmensgründers beantragten eine Unterlassungsverfügung gegen den Enkel des Gründers und sein Unternehmen, das ebenfalls mit dem Nachnamen firmierte. Die materiellen Ansprüche lauteten auf Markenverletzung, Entwendung von Geschäftsgeheimnissen sowie andere deliktische Ansprüche und Treupflichtverletzungen.
Die Urteilsbegründung schildert anschaulich zahlreiche Fallen beim Vererben von Marken sowie der Wandlung von Namen in Marken im Familienbetrieb. Der United States Court of Appeals for the Third Circuit - dessen Gerichtsgebühr am 9. April 2006 auf $455 ansteigen wird, hob die erlassene Verfügung auf.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.