• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Montag, den 10. April 2006

Plätzchen verwechselt  

.   Die markenrechtliche Verwechslungsgefahr von Plätzchen mit den Bezeichnungen Ricas und Nestle Ricas erörterte das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks, in dessen Bereich auch Puerto Rico fällt, am 4. April 2006 im Fall Borinquen Biscuit Corp. v. M.V. Trading Corp., Az. 05-2591. Obwohl die älteren Ricas nur mit einer regionalen Markeneintragung geschützt sind, erlangen sie wegen der im einstweiligen Verfahren aufgrund vorgelegter Beweise zu vermutenden Verwechslungsgefahr bundesrechtlichen Markenschutz, stellte das Gericht anhand dieser Merkmale fest:
(1) the similarity of the marks; (2) the similarity of the goods; (3) the relationship between the parties' channels of trade; (4) the relationship between the parties' advertising; (5) the classes of prospective purchasers; (6) evidence of actual confusion; (7) the defendant's intent in adopting its mark; and (8) the strength of the plaintiff's mark. Astra Pharm. Prods., Inc. v. Beckman Instruments, Inc., 718 F.2d 1201, 1205 (1st Cir. 1983).
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Montag, den 10. April 2006

Kaltes Konto aufgetaut  

.   Wenn der Staat im Rahmen einer Strafanklage Bankkonten einfriert, darf eine Partei, die zivilrechtlich ein Urteil gegen den Angeklagten erstritten hat, in solche Konten vollstrecken? Im Terrorvergeltungsfall United States of America v. Holy Land Foundation for Relief and Development etc. et al., Az. 04-11282, bejaht das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks am 4. April 2006 aufgrund besonderer Umstände diese Frage zumindest so weit, dass es den Fall zur weiteren Beurteilung an das Untergericht zurück verweist.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.