×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 11. April 2006

Text ins Telefon

 
.   Vertragsbruch, Nichtzahlung, Kündigung und Forderung aus unerlaubter Handlung untersucht das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks im Fall Teragram Corporation v. Marketwatch.com, Inc., Az. 05-1635, am 5. April 2006. Aus einem recht normalen Softwarelizenzvertrag ergeben sich die bei neuen Techniken üblichen Schwierigkeiten in der Vertragsdurchführung. Die Software zur Belieferung von Telefonen mit Textinformationen funktioniert noch nicht richtig, die Zahlungen erfolgen schleppend, und als der Zahlungsverzug gerügt wird, kommen Schadensersatzgegenforderungen aus unerlaubter Handlung. Lesenswert ist das Urteil wegen der Erörterung der Ansprüche ebenso wie der Lektionen für das eigene Vertragsmanagement im IT-Markt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER