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Sonntag, den 16. April 2006

Schmerzensgeld im Vergleich  

CB - Washington.   In seinem Beitrag vom 13. April 2006, Schmerzensgeldansprüche in Deutschland und in den Vereinigten Staaten von Amerika, erläutert Klaus Weber die Unterschiede zwischen dem deutschen und dem amerikanischen Schmerzensgeldrecht.

Zunächst zeigt er die rechtshistorischen Grundlagen und Entwicklungen von Schmerzensgeldansprüchen im deutschen Recht auf, legt deren Funktionen, mögliche Arten der Verletzung und die Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes dar und veranschaulicht dies an Beispielsfällen.

Mit dieser Vorgehensweise widmet er sich anschließend auch dem amerikanischen Schmerzensgeldrecht. Dabei arbeitet er die divergierenden Ansätze in den beiden Rechtssystemen anschaulich hervor und erörtet deren unterschiedliche Gewichtung in dem jeweiligen Rechtssystem.

Der Beitrag eignet sich daher für alle Leser, die vom amerikanischen Rechtskreis berührt werden.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.