• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Montag, den 17. April 2006

Kosten des Verfahrens  

.   Vioxx-Verfahren kosten etwa $1 Mio. auf der Klägerseite. Um Klagen für jedermann erschwinglich werden zu lassen, hat eine Gruppe von Klägeranwälten ein Informations- und Beweismittelpaket geschnürt, welches es an andere Anwälte gegen eine Quota Litis von 3% bis 6% vermarktet. Das soll die Verfahrenskosten auf etwa $50,000 reduzieren, berichtet das Wall Street Journal am 17. April 2006 auf S. B-1 unter dem Titel Vioxx 'Trial in a Box' Cuts Cost of Filing Suit. Die Ergebnisse der Vioxx-Klagen reichen bisher von Klagabweisungen bis zu verfassungswidrigen Strafschadensersatzzumessungen in astronomischer Höhe. Das Informationspaket dürfte den Aufwand des Ausforschungsbeweisverfahrens, Discovery, für Kläger und Beklagte reduzieren.


Montag, den 17. April 2006

Steuer erst morgen  

.   Die Bundessteuererklärung ist normalerweise am 15. April einzureichen. Dieses Jahr wird sie erst am 17. April gefordert. In der Hauptstadt, in Maryland sowie in anderen Staaten, in denen ein lokaler Feiertag auf den 17. fällt, sind die Income Tax Returns am 18. April 2006 einzureichen. Das gilt in dieser Region auch für die einzelstaatliche Steuererklärung sowie die Estimated Tax-Zahlungen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.