Vertreibung injustiziabel
CK • Washington. Die Vertreibung der Bewohner von Diego Garcia kann nicht von Gerichten auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden, entschied auch das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks. Die Einwohner waren nach ihren Behauptungen zuerst weggeekelt, dann vertrieben worden, weil die Vereinigten Staaten mit britischer Unterstützung einen Stützpunkt im indischen Ozean einrichten wollten.
Der United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit - oft als zweithöchstes Gericht der USA bezeichnet - hielt sich in Sachen Olivier Bancoult et al. v. Robert S. McNamara et al., Az. 05-5049, am 21. April 2006 an den Präzedenzfall Baker v. Carr, 368 US 168 (1962), des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington, der die justiziable Frage von der von Gerichten nicht nachprüfbaren politischen Frage abgrenzt.
Die Ansprüche der von Studenten vertretenen Kläger gegen die beklagten Minister und Amtsinhaber misst das Gericht an §228(1) des Restatement (Second) of Agency (1958) und bestätigt, dass sie als Vertreter handelten. Ihre Handlungen fallen damit unter dieselben Gewaltenteilungserwägungen wie die der Exekutive als im außenpolitischen Bereich Handelnde.
Im Ergebnis gelangen die USA damit gleichermaßen zur Abweisung der Ansprüche der heimatvertriebenen Tschagosianer wie das Vereinigte Königreich. In England hatte die Königin den für die Vertriebenen positiven gerichtlichen Ausgang aufgehoben, siehe R. v. Secretary of State for Foreign & Commonwealth Affairs (Ex parte Bancoult), [2001] QB 1067 (2000), und Written Ministerial Statement of Parliamentary Under-Secretary of State for Foreign and Commonwealth Affairs, 422 Parl. Deb. (Hansard), H.C. (2004) 32-34WS.