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Samstag, den 29. April 2006

Vertrag teilweise nichtig

 
.   Kann ein zur Investition eingerichteter Lebensversicherungsvertrag gekündigt werden, wenn ein Teil seiner Bestimmungen nichtig, unmöglich oder unpraktisch wird?

Diese Fragen erörtert das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks in seinem Urteil in Sachen Paul M. Prusky et al. v. Reliastar Life Insurance Company, Az. 05-1511, am 20. April 2006. Zur Nichtigkeit stellt das Gericht fest, dass die Unwirksamkeit lediglich der Investitionsbestimmungen nach dem auf den Vertrag anwendbaren einzelstaatlichen Recht nicht den gesamten Vertrag unwirksam macht.

Die lesenswerte Darstellung der Unmöglichkeits- und Praktikabilitätsregelungen des Vertragsrechts führt das Gericht anhand des konkreten Sachverhalts zur Feststellung, dass die Parteien an den Vertrag gebunden blieben.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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