Nach Erlass des Schiedsspruchs und der Einleitung der Vollstreckung im einzelstaatlichen Gericht verklagten die Franchisenehmer die Gegenseite vor dem Bundesgericht wegen Diskriminierung und Betrug und beantragten die Beiziehung des einzelstaatlichen Verfahrens. Das Gericht wies den Antrag kostenpflichtig ab und verpflichtete die Kläger, ihre Ansprüche auf dem Schiedswege geltend zu machen.
Der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit bestätigte das Untergericht, doch ging er nicht auf den Antrag auf Aufhebung der Verweisung an das Schiedsgericht ein, welches nach dem Bundesschiedsgesetz, Federal Arbitration Act, allein für das Begehren der Kläger zuständig sein dürfte, weil die Berufung insoweit unreif war.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.