Schlummer der Verfassung
CK • Washington. Als schlummernd bezeichnet das Gericht die Außenhandelsklausel der Bundesverfassung bei der Beurteilung der Bezeichnung von Fischimporten. Der Staat Louisiana regelt die Kennzeichnung Catfish im Wels-Gesetz und den Namen Cajun im Cajun-Gesetz.
Die Klägerin importiert Fisch zum Vertrieb unter den Bezeichnungen Cajun Boy und Cajun Delight. Sie hält die Gesetze für vefassungswidrig. Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks gab ihr in Sachen Piazza's Seafood World, LLC v. Bob Odom, Az. 05-30098, am 4. Mai 2006 recht.
Der Bundesgesetzgeber hatte 2002 Wels als Fisch der Familie Ictaluridae definiert, um Einfuhren einzudämmen, siehe Farm
Security and Rural Investment Act of 2002. Als der Gesetzgeber in Louisiana merkte, dass Chinesen den amerikanischen Fisch in die USA ausführten, verabschiedete er den Catfish Act, La. Rev. Stat. Ann. §3:4617(C)(2003). Die Staatsverwaltung hält die einzelstaatlich eingetragenen Marken der Klägerin für irreführend und beschlagnahmte 30.000 Kisten aus China importierten Fisch der Klägerin.
Als die Klägerin die Unvereinbarkeit des Gesetzes mit Bundesrecht monierte und vor Gericht obsiegte, schaffte der Gesetzgeber des Staates auch die Übergangsvorschrift im Cajun-Gesetz ab, La. Rev. Stat. Ann. §3:4617(D)-(F)(Supp. 2004), nach der die Klägerin bisher die Bezeichnung Cajun verwandte.
Der United States Court of Appeals for the Fifth Circuit untersuchte die schlummernde Commerce Clause. Sie schlummert insofern, als sie einen Negativaspekt beinhaltet: Die Einzelstaaten dürfen nicht in den Außenhandel in der Weise eingreifen, dass sie eine Bundesregelung aushebeln, sofern der Bund keine Ausnahme vorsieht. Das Catfish Statute diskriminiert ausländische Erzeugnisse, stellt das Gericht fest. Daher ist es verfassungswidrig.
Mit Blick auf das Verbot im Cajun Statute stimmt das Gericht der ersten Instanz zu, die im Verbot einen unzulässigen Eingriff in die Redefreiheit nach dem ersten Verfassungszusatz der Bundesverfassung sieht. Das Gesetz ist nicht nichtig, sondern in Bezug auf den Kläger unanwendbar.