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Freitag, den 26. Mai 2006

Affäre Gewaltentrennung  

.   Michael V. Hayden von der Air Force ist am 26. Mai 2006 auf Vorschlag von Bush zum Chef der Central Intelligence Agency bestätigt worden. Unter Gewaltentrennungsansätzen wurde erörtert, ob ein Militär das zivile Amt übernehmen darf. Wichtiger ist für die Gewaltentrennung die Frage, ob das FBI im Kongress Durchsuchungen anstellen darf.

Im Büro des Abgeordneten Jefferson fand Samstagnacht die erste derartige Durchsuchung in der Geschichte der USA statt. Die Exekutive könnte die Arbeit der Legislative lahmlegen, wenn solche Schritte zulässig wären, und ohne effektive Kontrolle, Checks and Balances, handeln, wie ihr beliebt. Deshalb ist die Anordnung von Bush, das Verfahren für einige Wochen auf Eis zu legen, bis die Verfassungsfragen geklärt sind, zu begrüßen.


Freitag, den 26. Mai 2006

Zuwenig Lizenzen, zuviel Kopien  

.   Das Polizeiamt erwarb 3.663 Softwareprogramme und installierte sie durch Disk-Imaging so, dass das Programm auf 6.007 Geräten laufen konnte, jedoch gleichzeitig nur auf 3.663 PCs. Der Softwarehersteller und das Amt vertreten unterschiedliche Auffassungen über diese Nutzung.

Die Polizei geht davon aus, dass sie 3.663 Kopien des Programms erwarb, die sie nutzen darf. Daran hat sie sich gehalten. Der Softwarehersteller behauptet hingegen, er habe 3.663 Lizenzen verkauft, und die Polizei habe diese illegal kopiert.

Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks entschied in Sachen Wall Data Inc. v. Los Angeles County Sheriff's Department et al., Az. 03-56559, dass das Kopieren kein entlastender essential Step für das Disk-Imaging-Verfahren und damit nach 17 USC §117(a)(1) rechtswidrig sei. Zudem stelle das Kopieren im Sinne des Urheberrechts keinen Fair Use dar, §107, den das Gericht in seiner 77-seitigen Begründung ausführlich erörtert.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.