CK • Washington. Ein Mandat in den USA per EMail antragen? In der Regel kein Problem, aber bitte nicht sofort mit vertraulichen Daten. Ein Beispiel zum Vermeiden:
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Ein Mandat kommt zustande, wenn beide Parteien einen Vertrag eingehen. Eine Vertraulichkeitsvereinbarung stellt ebenfalls einen Vertrag dar. Einseitig eine Vertraulichkeitserklärung abverlangen - das geht nicht. Also noch mal von vorne, Schritt für Schritt, die Anbahnung des Mandats per EMail:
- Anfrage, ob der Lawyer ein Mandat im Bereich ... erwägen würde und weitere Details vertraulich behandeln wird.
Mit der bejahenden Antwort vom Rechtsanwalt kann eine Vertraulichkeitsvereinbarung, Confidentiality Agreement, auch Non-Disclosure Agreement genannt, nach US-Recht zustande kommen. Das amerikanische Recht enthält detaillierte Regelungen zum Geheimnisschutz nach Trade Secret Law, der weiter als das deutsche Recht zum Schutz des Geschäftsgeheimnisses reicht. Das dürfte auf viele Mandate anwendbar sein.
Nach diesem Schritt noch vorsichtig mit der Offenlegung von Details verfahren, denn zunächst würde der US-Anwalt den Conflicts Check vornehmen wollen, damit ein Interessenskonflikt vermieden wird. Wenn das Mandat nicht angenommen werden, möchte der Anwalt möglichst wenig von der Gegenseite erfahren haben. Also zunächst nur die Beteiligten identifizieren und das Ergebnis der Konfliktprüfung abwarten.
Schließlich kann über die Angelegenheit und die Mandatsbedingungen korrespondiert werden. Wird man sich einig, kann der Mandatsvertrag abgeschlossen werden, beispielsweise mit einem Engagement Letter.
Übrigens empfiehlt es sich nicht - weder mit EMail noch auf sonstige Weise - einen Anwalt zur Planung oder Ausführung einer Straftat zu bitten. Und wer eine Erfolgsbeteiligung anbietet, vertraut meist sowieso nicht seinen Erfolgsaussichten. Da kann man sich schon die erste Anfrage sparen.