• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 30. Mai 2006

Greatful Dead: Fair Use  

.   Der klagende Inhaber von Grateful Dead-Postern bestreitet das Recht des beklagten Buchverlages, sieben seiner Poster in ein Buch einzubringen, nachdem Verhandlungen des Verlages und der Geschäftsführung der Greatful Dead-Musikgruppe über eine genehmigte Nutzung scheiterten.

In seinem Urteil in Sachen Bill Graham Archives v. Dorling Kindersley Ltd. et al., Az. 05-2514, vom 9. Mai 2006 entscheidet das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks, dass das Untergericht zu Unrecht die Klage abwies. Die erste Instanz war von einem Fair Use nach §107 des Copyright Act ausgegangen. Die Berufung legt auf 22 Seiten die Voraussetzungen dieser Nutzungsart dar. Dabei stützt es sich auf die gesetzlichen Merkmale, die nach dem Präzedenzfall Harper & Row, Publishers, Inc. v. Nation Enters., 471 US 539, 549 (1985) nichtausschließlich wirken und im Einzelfall abzuwägen sind:
The factors are: (1) "the purpose and character of the use;" (2) "the nature of the copyrighted work;" (3) "the amount and substantiality of the portion used in relation to the copyrighted work as a whole;" and (4) "the effect of the use upon the potential market for or value of the copyrighted work." §17 U.S.C. 107







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.