Notice of Libel entsorgt
CK • Washington. Anonyme EMail trifft in Europa ein - unerwünscht, versteht sich. Sie beklagt Umstände bei einem Wettbewerber in einem englischsprachigen Land. Empfänger erkundigt sich vertraulich beim Verband, was es mit der EMail auf sich hat. Ein paar Wochen später trifft aus der Ferne eine Notice of Libel ein: Die Anfrage wird als Weiterleitung einer Verleumdung erachtet.
In manchen Staaten stellt die Notice of Libel eine Abmahnung und eine Klagevoraussetzung dar. Selbst das vertrauliche Einholen von Auskünften bei Kollegen kann als unerlaubte Handlung gelten, auch wenn sie im Empfängerland als absolut rechtmäßig und rechtsfolgenfrei gilt.
Verständige Menschen können einer solchen Situation etwas Positives abgewinnen. Man muss nicht um jeden Preis Krieg führen. Sondern kann sich gegenseitig als Gentlemen kennen und und die beidseitige Aufrichtigkeit schätzen lernen. Dazu gehört, dass man zur Entschuldigung bereit sein kann, und fähig ist, sie anzunehmen.
So wird aus der Notice of Libel schließlich ein Settlement Agreement and Mutual Release, eine vergleichsweise Erledigungserklärung mit dem gegenseitigen Verzicht auf die weitere Rechtsverfolgung. Sauber und ordentlich entsorgtes Streitpotential.