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Samstag, den 10. Juni 2006

VoIP wird abgehört

 
.   VoIP-Anbieter sind verpflichtet, Telefongespräche abhörbar zu machen. Wie hier berichtet, hatte das Bundesaufsichtamt für das Kommunikationswesen, FCC, im vergangenen Jahr eine entsprechende Verordnung zur Stellungnahme vorgestellt und erlassen.

Das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks hat nun im Normenkontrollverfahren American Council on Education v. Federal Communications Commission et al., Az. 05-1404, am 9. Juni 2006 Einwendungen gegen die auf dem Communications Assistance for Law Enforcement Act, CALEA, 47 USC §§1001-1010, basierenden Verordnung zurückgewiesen. Ausgenommen von der Pflicht, VoIP-Systeme abhörgeeignet auszugestalten, sind private Netze wie die der Universitäten.



Geplagte Geschäftsvisen

 
.   Von Skandalen geplagt war die Erteilung von Geschäftsvisen an deutschsprachige Antragsteller. Das E2-Visum für Investoren wird an viel mehr Briten und sonstige Ausländer als an Deutsche vergeben. Die Washington Post bietet auf Seite D1 am 10. Juni 2006 einen Zahlenvergleich unter der Überschrift Buying Their Way In. Mit $100.000 in der Tasche ziehen die Briten vor allem nach Florida. Sie müssen ein Unternehmen gründen, das mehr als den Mindestunterhalt für Antragsteller und Familie einschließlich Kindern bis 21 einbringt.



Schutz der Stimme bei Kollision

 
.   Urheberrecht des Bundes und einzelstaatliches Recht der unerlaubten Haftung können bei der Wiedergabe einer Stimme auf einem Speichermedium wie einer Schallplatte oder CD kollidieren. Im Fall Debra Laws v. Sony Music Entertainment, Inc., Az. 03-57102, beurteilte das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks die Abgrenzung, als eine nach den Bestimmungen eines Plattenvertrages aufgenommene Stimme der Sängerin Debra Laws für das Werk Very Special Jahrzehnte später als Hintergrundmusik im Werk All I Have der Sängerin Jennifer Lopez auftauchte.

Gegen Sony als Lizenznehmer ihres Schallplattenvertragspartners Elektra macht Laws einzelstaatliche Schadensersatzansprüche for Protection of her Voice, Name and Likeness nach dem Right of Privacy geltend, das diese Merkmale aufweist:
(1) [T]he defendant's use of the plaintiff's identity; (2) the appropriation of plaintiff's name or likeness to defendant's advantage, commercially or otherwise; (3) lack of consent; and (4) resulting injury. Eastwood v. Superior Court, 198 Cal. Rptr. 342, 347 (Ct. App. 1983).
Der Copyright Act des Bundes hebelt im urheberrechtlichen Raum mit ihm unvereinbares einzelstaatliches Recht aus, 17 USC §301(b). Dazu muss der Streitgegenstand des letzteren mit dem des ersteren übereinstimmen. Ist das der Fall, muss der Inhalt der Rechte in beiden Fällen vergleichbar sein. Siehe Downing v. Abercrombie & Fitch, 265 F.3d 994, 1003 (9th Cir. 2001). Das Gericht stellt hier am 24. Mai 2006 diese Merkmale fest und weist Ansprüche aus unerlaubter Handlung ab. Es hält Laws den Weg zur Durchsetzung vertraglicher und urheberrechtlicher Ansprüche gegen ihren Vertragspartner Elektra offen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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