• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 11. Juni 2006

Schwab neuer USTR  

.   Das Amt des Außenhandelsbeauftragten wurde zu Beginn der achtziger Jahre mit dem Rang eines Kabinettsmitglieds eingerichtet, siehe Kochinke / Horlick, Die Behörde des Handelsbeauftragen in den USA, Recht der Internationalen Wirtschaft, 1981, 458. Susan Schwab ist der neue United States Trade Representative.

Sie wird mit dem Rang einer Botschafterin die Verhandlungen der Vereinigten Staaten im Außenhandelsrecht führen sowie bestimmte Verfahren gegen ausländische Staaten wegen der Verletzungen internationaler Übereinkünfte sowie amerikanischer Gesetze im Außenhandel leiten. Dazu zählen auch die Verfahren gegen von der US-Industrie beschuldigte Verletzer geistiger Eigentumsrechte, vornehmlich in Europa und Asien. Schwab ist die 15. Amtsinhaberin, wurde am 8. Juni 2006 vom Senat bestätigt und hatte ihre Karriere als Nichtjuristin in dieser Behörde begonnen.


Sonntag, den 11. Juni 2006

VoIP wird abgehört  

.   VoIP-Anbieter sind verpflichtet, Telefongespräche abhörbar zu machen. Wie hier berichtet, hatte das Bundesaufsichtamt für das Kommunikationswesen, FCC, im vergangenen Jahr eine entsprechende Verordnung zur Stellungnahme vorgestellt und erlassen.

Das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks hat nun im Normenkontrollverfahren American Council on Education v. Federal Communications Commission et al., Az. 05-1404, am 9. Juni 2006 Einwendungen gegen die auf dem Communications Assistance for Law Enforcement Act, CALEA, 47 USC §§1001-1010, basierenden Verordnung zurückgewiesen. Ausgenommen von der Pflicht, VoIP-Systeme abhörgeeignet auszugestalten, sind private Netze wie die der Universitäten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.