Patentklage geht ins 10. Jahr
CK • Washington. Die Patentklage zur Durchsetzung des Xerox-Einstrich-Systems zur Handschriftenerkennung wurde 1997 eingereicht und wird nach der neuen Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des Bundesbezirks in Sachen Xerox Corporation v. 3Com Corporation et al., Az. 04-1470, wohl bald das Jahrzehnt abschließen. Inhaltlich betrifft dieser Prozess die Gültigkeit des Graffiti-Systems, welches 1993 in den ersten Zoomer-PDAs mit dem GEOS Betriebssystem und später in Palm-PDAs Einsatz fand.
Das neue Urteil vom 8. Juni 2006 dokumentiert den historischen Verlauf des Verfahrens, insbesondere die Abgrenzung des Patents von anderen Patenten und prior Art, und behandelt in diesem Verfahrensabschnitt Grenzen und Definitionen der Unistroke-Methode des amerikanischen Patents Nr. 5.596.656. Da das Untergericht wieder einmal fehlerhaft den Fall aufgrund der Rechtslage entschied und das Berufungsgericht ungeklärte Tatsachenfragen fand, wird der Fall wieder zurückverwiesen.
Die Berufung bestätigt zudem, dass der Begriff Schludrigkeitsraum, Sloppiness Space im handschriftlichen Erkennungsverfahren durch das Patent hinreichend definiert ist, sodass das Patent nicht wegen dieses Begriffes ungültig sein kann. Auch aus Anwender- und Programmierersicht war an dem Begriff nichts auszusetzen, sodass die Beurteilung nachvollziehbar ist.