Schriftsätze abschreiben
CK • Washington. Was in der Blogwelt bis zum Absurden praktiziert wird - das Abschreiben und Wiederkauen -, regt die Anwaltschaft immer mehr auf. Die Diskussion um die Wiederverwendung von Schriftsätzen durch Dritte gerät in Fahrt.
Ist es rechtspolitisch sinnvoll, wenn Anwaltskosten sinken, indem Material wiederverwertet wird? War das im Common Law nicht mit den Writs allgemeine Übung und erwartet? Oder stellt das Urheberrecht eine Barriere gegen die Wiederverwendung dar, gegen die auch der Fair Use-Grundsatz bei einer behaupteten Verletzung nicht hilft?
Davida H. Isaacs untersucht detailliert diese Fragen in The Highest Form of Flattery? Application of the Fair Use Defense against Copyright Claims for Unauthorized Appropriation of Litigation Documents. Das Ideoblog macht sich hingegen Gedanken über die Gefahr für urheberrechtsfähiger Werke, ignoriert zu werden: The Lowest Form of Flattery. Im WSJ Law Blog werden diverse Auffassungen zu dieser Praxis vertreten.