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Samstag, den 17. Juni 2006

Schriftsätze abschreiben

 
.   Was in der Blogwelt bis zum Absurden praktiziert wird - das Abschreiben und Wiederkauen -, regt die Anwaltschaft immer mehr auf. Die Diskussion um die Wiederverwendung von Schriftsätzen durch Dritte gerät in Fahrt.

Ist es rechtspolitisch sinnvoll, wenn Anwaltskosten sinken, indem Material wiederverwertet wird? War das im Common Law nicht mit den Writs allgemeine Übung und erwartet? Oder stellt das Urheberrecht eine Barriere gegen die Wiederverwendung dar, gegen die auch der Fair Use-Grundsatz bei einer behaupteten Verletzung nicht hilft?

Davida H. Isaacs untersucht detailliert diese Fragen in The Highest Form of Flattery? Application of the Fair Use Defense against Copyright Claims for Unauthorized Appropriation of Litigation Documents. Das Ideoblog macht sich hingegen Gedanken über die Gefahr für urheberrechtsfähiger Werke, ignoriert zu werden: The Lowest Form of Flattery. Im WSJ Law Blog werden diverse Auffassungen zu dieser Praxis vertreten.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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