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Mittwoch, den 21. Juni 2006

Datenschutz braucht Rechtsgrundlage

 
.   Ein Bundesdatenschutzgesetz muss her, verlangen Mitglieder des Consumer Privacy Legislative Forum. Zu ihnen zählen bedeutende Anbieter von Internet-Dienstleistungen und technischen Erzeugnissen wie HP und eBay. Das gegenwärtige Flickwerk von einzelstaatlichen Gesetzen lasse die Verbraucher an ihrem Glauben an die Sicherheit ihrer Daten insbesondere im Internetverkehr zweifeln.



Phantom täuscht Supreme Court seit 1973

 
.   Eine Klageschrift, die das Gericht als von der Beklagten angenommen, doch nicht zugestellt beurteilt, berichtigt die liberalen Zustellungsregeln für Klagen nach dem Recht Kaliforniens. Vorsichtshalber ist im US-Recht davon auszugehen, dass eine Zustellung im Vergleich zum deutschen Recht recht einfach erfolgen kann - notfalls reicht es, wenn der Schriftsatz dem Beklagten vor die Füße geworfen wird. Doch ist in jedem Fall sorgfältig zu prüfen, ob die Zustellung in der Tat wirksam ist.

Im Fall Dirk Summers v. Rue McClanahan, Az. B182869, galt das auch, und die Beklagte konnte wegen der fehlerhaften Zustellung ein Versäumnisurteil über $3,7 Mio. wegen behaupteter Beleidigung in der ersten Revisionsinstanz abwenden. Im auch rechtshistorisch interessanten Urteil vom 12. Juni 2006 veröffentlich das Gericht eine Fußnote 8 mit faszinierendem Inhalt:

Das Berufungsgericht erforschte, wie sich die vom Supreme Court Kaliforniens praktizierte liberale, wenig formalistische Einstellung zur Prüfung von Zustellungen begründet. Es stieß bei seinen Recherchen auf die Kommentierung eines Anwalts Li, die die Liberalisierung betonte. Nach detektivischen weiteren Recherchen erfuhr es, dass derselbe Li an einem Entwurf der Richtlinien zum Zustellungsrecht mitgewirkt hatte. Seine Vorschläge wurden verworfen, doch hatte er sie in der Kommentierung so verewigt, dass sie als verbindliche Rechtsauslegung Eingang in die Rechtsprechung des obersten Staatsgerichts fanden. Wichtige Präzedenzfälle wie Pasadena Medi-Center Associates v. Superior Court, 9 Cal.3d 773 (1973), fielen damit einem Phantom zum Opfer.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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