Das Ding erklärt sich selbst
CK • Washington. Res Ipsa Loquitur - dieses Prinzip lernt der amerikanische Jurist im ersten Semester im Fach Torts, dem Recht der unerlaubten Handlung. Wenn sich ein Reifen vom Lastwagen löst und in die Windschutzscheibe eines nachfolgenden Fahrzeugs fliegt, dann spricht das Ding für sich selbst: Die Haftung liegt bei dem, der zuletzt für es verantwortlich war.
Diesen Grundsatz erörtert das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks ausführlich im Fall Christine Maroules v. Jumbo, Inc., Az. 04-3248, vom 20. Juni 2008. Der Klägerin gelang es nicht, alle Merkmale des Prinzips nachzuweisen, sodass das Gericht die Klagabweisung bestätigte:
To
establish this inference of negligence, the plaintiff must
demonstrate: (1) that the injuring instrumentality was
within the exclusive management and control of the
defendant, and (2) that the accident is of the type that does
not ordinarily happen if those who have the management
and control exercise proper care..