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Dienstag, den 27. Juni 2006

Produkthaftung wegen Torpfosten

 
.   Haftet der Hersteller von Torpfosten, wenn eine Menschenmenge das Gerät umstößt, das einen Teilnehmer verletzt? Das Opfer verklagte den Fabrikanten wegen der vorhersehbaren Risiken, dass Sportfreunde sich am Pfosten vergreifen, der Durchschnittsfan das Verletzungsrisiko nicht kennt und andere Pfosten eine Verletzung vermeiden. Das Gericht wies die Klage ab, weil die Gefahr dieses Umgangs mit dem Torpfosten offensichtlich sei, sodass eine Produkthaftung mit der Behauptung eines fehlerhaften und unangemessen gefährlichen Produkts nicht greife. Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks bestätigte diese Entscheidung im Fall Andrew Bourne v. Marty Gilman, Inc., Az. 05-3300, am 20. Juni 2006.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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