Alle Jahre wieder
CK • Washington. Nachdem im Senat der Antrag auf Verfassungsänderung gegen Flaggenschmähschmähung scheiterte, bietet sich nun ein Anlass, die Verfassung einer neuen Realität anzupassen. Jederzeit dürfen die einzelstaatlichen Gesetzgeber die Wahlbezirke anpassen, entschied der Oberste Bundesgerichtshof in Washington am 28. Juni 2006. Bisher galt, dass
die Bezirke alle zehn Jahre nach der Volkszählung neu geordnet werden.
Dem Supreme Court kann man nicht die zu erwartende Verrohung der politischen Sitten ankreiden. Die Bundesverfassung lässt sich so lesen, selbst wenn bisher lediglich der diskreditierte Tom DeLay sie so verstand. Ansonsten wurde von einer gewissen Zurückhaltung ausgegangen, d.h. dem Zehnjahresturnus.
Nach der Entscheidung League of United Latin American Citizens et al. v. Rick Perry et al., Az. 05-204, 548 US __ (2006), ist damit zu rechnen, dass alle zwei Jahre die Bundeswahlbezirke neu ausgerichtet werden, wo immer eine Partei die Mehrheit im einzelstaatlichen Parlament sowie den Gouverneur stellt. In Texas schaffte DeLay es mit dieser Methode, sechs weitere Republikaner in den Kongress zu senden und seine Macht als Mehrheitsführer zu verfestigen.