CK • Washington. Unternehmen aus Mexiko und aus Turks & Caicos erstritten einen Schiedsspruch im Schiedsgericht im Florida. Die Klägerin beantragt im Bundesgericht in New York die Aufhebung des Schiedsspruchs. Das Gericht lehnt den Antrag ab. Das Bundesberufungsgericht bestimmt jedoch in Sachen
Sole Resort, S.A de C.V. v. Allure Resorts Management, LLC, Az. 05-5786, am 13. Juni 2006, dass der Fall von der Unterinstanz neu zu prüfen ist.
Der zugrundeliegende Streit folgt aus einem Vertrag, der dem Recht von Delaware unterliegt. Die Parteien entwickelten verschiedene Anknüpfungsmerkmale zum Forumstaat, unter anderem durch Besuche und Korrespondenz sowie Telefonate. Das Untergericht hielt diese Merkmale für unwichtig, denn der den neuen Streit auslösende Schiedsspruch stammt aus Miami in Florida und berührt nicht New York.
Unter Anwendung der New Yorker Übereinkunft, Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards vom 10. Juni 1958, 21 U.S.T. 2517, 330 U.N.T.S. 38, gelangt das Berufungsgericht zur Prüfung des Long Arm Statute, des Zuständigkeitsgesetzes von New York. Nach ihm ist eine Zuständigkeit gegeben, weil der Schiedsspruch aus dem Vertragsverhältnis entspringt, welches seinerseits einen Bezug zu New York aufweist. Ob dieser Bezug hinreichend ist, muss das Untergericht neu prüfen. Es darf sich nicht auf die Prüfung des Schiedsspruchs zum Forum beschränken.