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Dienstag, den 04. Juli 2006

Maschinengewehr des Tüftlers  

.   Der Kongress darf den Besitz eines DIY-Maschinengewehrs unter Strafe stellen, befand am 30. Juni 2006 das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in Sachen United States of American v. Robert Wilson Stewart, Jr., Az. 02-10318.

Der Angeklagte vertrieb im Internet und durch Zeitschriftenwerbung Bausätze, die nach Feststellung eines Detektivs des Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives zu einer gesetzlich verbotenen Waffe zusammengesetzt werden können. Bei einer Hausdurchsuchung fand ATF bei ihm fünf Maschinengewehre aus Eigenbau. Er wehrt sich gegen das Strafgesetz in 18 USC §922(o) als verfassungswidrige Anwendung der Commerce Clause der Bundesverfassung.

Diese dem Bund eine weitreichende Gesetzgebungskompetenz zuweisende Klausel wurde seit den Dreißiger Jahren so ausgelegt, dass selbst eine nicht in den Handel geratende Garbe Weizen aus dem Garten des Bauern vom Bund geregelt werden darf. Ein konkret lokales Faktum kann nach den Präzedenzfällen des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington eine landesweite Wirkung entfalten, die über die einzelstaatlichen Grenzen hinausgeht und damit den Handel der gesamten Nation berührt.

Im Waffenrecht gilt die Commerce Clause wegen des Kauftransaktion als anwendbar. Dieser Fall zeigt die Grenzen der Präzedenzfälle auf: Der Bastler hatte die Waffe nicht erworben, sondern heimgewerkelt, vgl. United States v. Rambo, 74 F.3d 948 (9th Cir. 1996). Nach einer ausführlichen Prüfung der Merkmale der Commerce Clause, zu der es ausnahmsweise sogar die Lehre heranzieht, erklärt das Gericht §922(o) für verfassungsvereinbar, jedoch nicht in seiner Anwendung auf den konkreten Sachverhalt, as applied, und hebt die Verurteilung auf.


Dienstag, den 04. Juli 2006

Sicher feiern  

.   Washington mag am Unabhängigkeitstag geschlossen sein, doch auf den Bundesanzeiger ist stets Verlass. Am 4. Juli 2006 versendet das Federal Register bereits die Ausgabe vom 5. Juli 2006 und verkündet unter anderem die beruhigende Nachricht, dass gegen eine holländische Firma Mutco International aus Amsterdam ein Handelsverbot erlassen wird, weil sie Toxine aus den USA nach Nordkorea schaffen wollte und auf ein Untersuchungsverfahren nicht reagierte.

Außerdem bestimmt der Präsident mit seiner Proclamation 8033, dass Barbados ein Land mit hohem Einkommen geworden ist und nach dem Trade Act of 1974 bei den Handelspräferenzen neu eingestuft wird. Mit diesem Wissen gewappnet kann man sich auf den Weg zur National Mall machen, wo mindestens 500.000 Parade, Konzerte und Feuerwerk bei knapp 40 Grad genießen werden.

Wer den heutigen Geburtstag kritisch sieht, hat bestimmt gestern auf Seite B1 im Wall Street Journal gelesen, dass die Revolution gegen England von Irak-ähnlichen Repressalien gegen Loyalisten begleitet war: Sie wurden gefedert und geteert; nur eine Minderheit sprach sich deutlich für die Unabhängigkeit aus; nach dem Hinauswurf der Engländer verwischten sich die Grenzen zwischen Recht und Unrecht. Erst im Laufe der Zeit wuchs der Glaube an die eigene Nation und die Überzeugung, ein Vorbild für die Welt darzustellen. Lieber einen Tyrann 3000 Meilen weg als 3000 Tyrannen eine Meile weg, hieß es damals.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.