Nur 10% bis zum Urteil
CK • Washington. Die meisten Klagen in den USA führen nicht zum Urteil, sondern zum Vergleich. Das Zivilprozessrecht gewährt dem Richter zahlreiche Möglichkeiten, das Verfahren vor der Entscheidung der Geschworenen abzubrechen. Die erste Hürde ist die Schlüssigkeitsprüfung. Nach der Beschaffung der Beweise im Parteibetrieb des Ausforschungsbeweisverfahrens, Discovery, dürfen die Parteien ein Summary Judgment beantragen, für das allein der Richter zuständig ist, weil die Jury zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingeschaltet ist.
Selbst wenn der Kläger diese Hürde nehmen kann und bereit ist, die hohen Kosten eines Trial, des Prozesses vor der Jury zu tragen, kann der Richter ihrem Verdikt vorgreifen und ein Urteil erlassen. Ein Beispiel für eine solche Entscheidung nach dem - üblicherweise theatralischen - Vortrag vor der Jury ist der Fall EnergyNorth Natural Gas, Inc. v. Century Indemnity Company et al., Az. 05-2149, mit der bestätigenden Revisionsentscheidung des Bundesberufungsgerichts des ersten Bezirks vom 28. Juni 2006.
Zwar hat der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten die Gerichte ermuntert, das Verdict der Geschworenen abzuwarten, bevor der Richter ein Urteil aufgrund der Rechtslage erläßt, siehe Unitherm Food Systems, Inc. v. Swift-Eckrich, Inc., 126 SCt. 980 (2006). Doch gestattet er dem Richter ein Urteil nach Rule 50 der Federal Rules of Civil Procedure, bevor die Geschworenen zur Beratung gesandt werden. Dies gilt, wenn der Richter feststellt, dass die von der dem Urteilsantrag entgegentretenden Partei dargelegten Beweise rechtlich unzureichend sind. Mit anderen Worten: Die unterliegende Partei ist unter ihrer Beweislast zusammengebrochen.