×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 05. Juli 2006

Nur 10% bis zum Urteil

 
.   Die meisten Klagen in den USA führen nicht zum Urteil, sondern zum Vergleich. Das Zivilprozessrecht gewährt dem Richter zahlreiche Möglichkeiten, das Verfahren vor der Entscheidung der Geschworenen abzubrechen. Die erste Hürde ist die Schlüssigkeitsprüfung. Nach der Beschaffung der Beweise im Parteibetrieb des Ausforschungsbeweisverfahrens, Discovery, dürfen die Parteien ein Summary Judgment beantragen, für das allein der Richter zuständig ist, weil die Jury zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingeschaltet ist.

Selbst wenn der Kläger diese Hürde nehmen kann und bereit ist, die hohen Kosten eines Trial, des Prozesses vor der Jury zu tragen, kann der Richter ihrem Verdikt vorgreifen und ein Urteil erlassen. Ein Beispiel für eine solche Entscheidung nach dem - üblicherweise theatralischen - Vortrag vor der Jury ist der Fall EnergyNorth Natural Gas, Inc. v. Century Indemnity Company et al., Az. 05-2149, mit der bestätigenden Revisionsentscheidung des Bundesberufungsgerichts des ersten Bezirks vom 28. Juni 2006.

Zwar hat der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten die Gerichte ermuntert, das Verdict der Geschworenen abzuwarten, bevor der Richter ein Urteil aufgrund der Rechtslage erläßt, siehe Unitherm Food Systems, Inc. v. Swift-Eckrich, Inc., 126 SCt. 980 (2006). Doch gestattet er dem Richter ein Urteil nach Rule 50 der Federal Rules of Civil Procedure, bevor die Geschworenen zur Beratung gesandt werden. Dies gilt, wenn der Richter feststellt, dass die von der dem Urteilsantrag entgegentretenden Partei dargelegten Beweise rechtlich unzureichend sind. Mit anderen Worten: Die unterliegende Partei ist unter ihrer Beweislast zusammengebrochen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER