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Mittwoch, den 12. Juli 2006

Gericht kuriert eBay-Verehrer  

.   Nach seinem Verweis aus dem Kreise der eBay-Anbieter verklagte der eBay-Verehrer eBay, Inc. sechsmal, zudem teilweise als Mitbeklagte einen anderen Anbieter samt dessen Rechtsanwalt. Erfolglos stürmte er in Gerichte der Einzelstaaten und des Bundes und stieg die Instanzenleitern rauf und runter. Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks wies am 10. Juli 2006 seine letzten Klagen ab und forderte ihn im tragikomischen Urteil McCready v. eBay, Inc. et al., Az. 05-2450, auf darzulegen, warum er nicht mit Sanktionen für seinen belästigenden, beleidigenden und stets unschlüssigen Klagewahn zu belegen sei.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.