CK • Washington. Die amerikanische
Corporation wird meist mit einem anderen Ziel gegründet als die englische
Limited. Viele UK-Gesellschaften sollen im Heimatmarkt der Gründer agieren, während die US-Corporation als Schutzwall zur Eindämmung der US-Haftung aus US-Aktivitäten wirken soll. Was für die Limited behauptet wird, nämlich
… Verfahren wegen unzureichend gegründeter oder geführter Limiteds… - da kann die amerikanische Billig-Corporation allerdings mithalten. In Reisezeitschriften finden sich Angebote für die Einrichtung von US-Gesellschaften für wenige Dollar, die völlig unrealistisch, wenn nicht gar irreführend sind und zu keiner Haftungsbeschränkung, sondern zusätzlichen Risiken führen.
Ein Kapital von $1.000 und Gründungskosten von ca. $1.000 muss man in den USA auch bei einer an einem Tag erledigten Routinegründung einkalkulieren, die keine aufwendigen Dokumente wie ein Shareholder Agreement. erfordern. Die Gesellschaft, die sich Corporation, Company, Limited oder Incorporated nennen darf - je nach einzelstaatlichem Recht -, ist streng von einer der partnership-ähnlichen Gesellschaften namens LLC, LP und dergleichen zu unterscheiden, deren Gründungskosten wegen komplexerer Verträge in der Regel viel höher liegen und die wie eine OHG oder KG ausgestaltet werden.
Fast reine Formsache, doch unterlässlich, ist die Beachtung der Bestimmungen über die notwendigen Dokumente zur wirksamen Gründung und Führung der Corporation. Fast formularmäßig erstellte Protokolle von Initial Meeting und Annual Meeting gehören ins Corporate Book: Ist das bei einem Billigangebot zur Incorporation überhaupt vorhanden? Und sie müssen mit dem Prägesiegel versehen sein: Ist das im Sonderangebot von $75 enthalten? Wer entwirft die zwar simplen, doch erforderlichen Beschlüsse für die Einrichtung eines Bankkontos, die Annahme des Angebots zum Erwerb von Aktien Zug um Zug gegen Einzahlung des Kapitals, die Genehmigung von Darlehen an die Gesellschaft, oder die Einholung der Steuernummer? Der dicke Brocken - die By-Laws: Wer kümmert sich um sie?
Selbst wenn dem Staat inhaltlich piepegal ist, was dem Handelsregister gemeldet wird - die Meldung muss form- und fristgerecht erfolgen, damit er seine Gebühren einziehen kann, sonst verfällt die Haftungsbegrenzung. Und inhaltlich sollte sie auch stimmen, damit nicht Dritte etwas Haftungsauslösendes behaupten können.
Stimmt etwas mit diesen Formalien nicht, dann Schutzwall adé - der Gläubiger kann sich wieder mit der Durchgriffshaftung direkt an die Eigentümer im Ausland wenden. Hingegen greift das Piercing the corporate Veil recht selten, wenn all' die kleinen und in der Regel bei einer 08/15-Gesellschaft recht leicht zu beachtenden Formalitäten eingehalten werden.