Austausch der Beklagten
CK • Washington. Darf eine Beklagte im Prozess beantragen, sich als unbeteiligt erklären zu lassen und durch eine andere Beklagte ersetzen zu lassen? Diese Frage ist im US-Recht bedeutsam, wo Bundes- und Staatsgerichte parallel zuständig sein können, wenn Kläger und Beklagte aus verschiedenen Staaten stammen.
Im Fall Jose Salazar v. Allstate Texas Lloyd's, Inc., Az. 04-41043, trafen zwei texanische Parteien vor dem staatlichen Gericht von Texas aufeinander. Die beklagte Versicherung beantragte ihre Substitutierung durch eine Versicherung aus Illinois. Damit würde die Diversity begründet, die dem Bundesgericht eine Zuständigkeit verleiht. Das Bundesgericht nahm seine Zuständigkeit nach dem Austausch der Beklagten an.
Auf Antrag des Klägers entschied das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks am 10. Juli 2006 jedoch, dass dem Gericht die Zuständigkeit ab initio mangelte. Es dehnte damit die Reichweite des Präzedenzfalles Field v. Volkswagenwerk AG, 626 F2d 294 (3rd Cir. 1980), vom Verbot des Klägeraustausches zum Zwecke der Zuständigkeitsbegründung auf den Austausch der Beklagten aus. Alle Handlungen des Untergerichts waren somit nichtig.