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Montag, den 24. Juli 2006

Unbekanntes Gesetz  

.   Gesetzgeber geben sich große Mühe, den Bürger auf den Bundes-, Staats-, Kreis- und Stadtebenen mit neuen Gesetzen zu versorgen. Manchmal vergessen sie allerdings, die Fachverlage über ein neues Gesetz zu unterrichten, und in der Hauptstadt hat die Stadtverwaltung erst jetzt erkannt, dass der einem Staatenparlament gleichstehende Stadtrat im Jahr 2001 ein Gesetz erlassen hatte, welches nur die Bewohner des District of Columbia zum Führen von Taxis berechtigt.

Da im US-Recht Bestandsschutz so gut wie unbekannt ist, will die Verwaltung nun die 80% der Taxifahrer zum Umzug nach Washington bewegen, die in den Vororten in Maryland und Virginia wohnen. Diese wehren sich jedoch mit einer Klage, die die Verfassungsvereinbarkeit dieser Regel bezweifelt. Vielleicht wird wie bei der Anwaltszulassung festgestellt, dass die Residenzpflicht unzulässig ist.

Wenn man liest, dass deutsche Miesepeter ihr Land wegen einer scheinbaren Gesetzgebungswut verlassen und in die USA kommen, fällt einem nur der Schritt vom Regen in die Traufe ein. Der Deutsche hat den Vorteil gut ausgebildeter Beamten und eines durch die Medien landesweit bekannt gemachten Gesetzgebungs- und Rechtsetzungssystems. In den USA weiß die rechte Hand nicht, was die linke tut, und die Rechtsumsetzung erscheint bedeutend willkürlicher. Während die USA mindestens dreimal soviele Gesetzgeber wie in Deutschland besitzen, bietet Deutschland dem Bürger viel mehr Rechtssicherheit und -vorhersehbarkeit.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.