Drittbindung der Schiedsklausel
CE - Washington. Ein Versicherungsmakler finanzierte Risiken des Versicherers durch die Ausgabe von Schuldscheinen, die auf eine prospektartige Subscription Notice Bezug nahmen. Diese enthält eine Schiedsklausel, die alle Streitigkeiten erfasst, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben. Als die Schuldscheine wertlos wurden, gingen zwei Inhaber im Namen aller Gleichgestellten mit einer Sammelklage gegen den Versicherer wegen nichtvertraglicher Ansprüche vor. Der Versicherer konnte die Inhaber erfolgreich zur Mitwirkung am Schiedsverfahren zwingen.
Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks stützte sein Urteil in Sachen American Bankers Insurance Group Inc. v. Richard F. Long et al., Az. 05-1747, am 14. Juli 2006 auf den Grundsatz des Estoppel aus dem Equity-Billigkeitsrecht:
Das Estoppel-Prinzip durchbricht den im Fall Int'l Paper Co. v. Schwabedissen Maschinen & Anlagen GmbH, 206 F.3d 411, 416 (4th Cir. 2000), bestätigten Grundsatz, dass nur Vertragsparteien an der Schiedsklausel zur Mitwirkung im Schiedsverfahren verpflichtet werden können. Der vorliegende Fall betrifft Ansprüche, die sich aus dem Vertrag ergeben, der die Schiedsklausel enthält. Den Vertrag unter Ausschluss der Schiedsklausel anzuwenden, würde ein unbilliges Ergebnis herbeiführen. Daher müssen die Inhaber die Klausel gegen sich gelten lassen. Auch ein Dritter kann sich hiernach auf die Schiedsklausel berufen.
[E]quitable estoppel applies when the signatory to a written agreement containing an arbitration clause must rely on the terms of the ... agreement in asserting its claims against the nonsignatory. When each of a signatory's claims against a nonsignatory makes reference to or presumes the existence of the written agreement, the signatory's claims arise out of and relate directly to the written agreement, and arbitration is appropriate.