Als Go-To Lawyer im Metatag
CK • Washington. Schon länger steckt der Corporate Counsel-Artikel über Go-To Lawyer in der Tasche und soll zum Denken anregen. Ist man der Anwalt - will man der Anwalt sein -, den Werbefachleute als Go-To Lawyer bezeichnen, die Geheimwaffe aller Mandanten der USA?
Man schenkt ihm absolutes Vertrauen, und er vollbringt nur Wunder. Vermutlich sitzen Designteams im ganzen Lande an einer Überarbeitung der Meta-Tags ihrer Klientenkanzleien. Der Bericht enthält lauter schicke Phrasen und Schlagwörter zum Bezirzen von Suchmaschinen.
Ach, weg damit! Letzten Endes entscheiden die Mandaten, ob sie ein Wunder erlebt haben. Dass der Anwalt meint, ein Wunder zu vollbringen, gilt nicht. Und der Mandant, nicht der Anwalt entscheidet, ob das Wunder ausposaunt wird.
Die besten Wunder sind ohnehin meist die, von denen niemand erfährt - gleich ob's die angebahnte Friedensbrücke zwischen feindlichen Staaten, die vermiedene Einbeziehung in ein Spionageverfahren oder ein vor der Katastrophe geretteter Wirtschaftsdeal ist. So etwas wird vielleicht 20 Jahre nach dem Tode der Beteiligten bekannt und passt wohl kaum in Meta-Tags.