• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Montag, den 31. Juli 2006

Heiße Zahlen  

.   F: Können Sie für mich $200.000 aushandeln? Keinen Cent mehr, bitte!

A: Ihnen steht doch eine Million zu. Sind Sie sicher?

Die Hitze wütet in der Gegend.


Montag, den 31. Juli 2006

Als Go-To Lawyer im Metatag  

.   Schon länger steckt der Corporate Counsel-Artikel über Go-To Lawyer in der Tasche und soll zum Denken anregen. Ist man der Anwalt - will man der Anwalt sein -, den Werbefachleute als Go-To Lawyer bezeichnen, die Geheimwaffe aller Mandanten der USA?

Man schenkt ihm absolutes Vertrauen, und er vollbringt nur Wunder. Vermutlich sitzen Designteams im ganzen Lande an einer Überarbeitung der Meta-Tags ihrer Klientenkanzleien. Der Bericht enthält lauter schicke Phrasen und Schlagwörter zum Bezirzen von Suchmaschinen.

Ach, weg damit! Letzten Endes entscheiden die Mandaten, ob sie ein Wunder erlebt haben. Dass der Anwalt meint, ein Wunder zu vollbringen, gilt nicht. Und der Mandant, nicht der Anwalt entscheidet, ob das Wunder ausposaunt wird.

Die besten Wunder sind ohnehin meist die, von denen niemand erfährt - gleich ob's die angebahnte Friedensbrücke zwischen feindlichen Staaten, die vermiedene Einbeziehung in ein Spionageverfahren oder ein vor der Katastrophe geretteter Wirtschaftsdeal ist. So etwas wird vielleicht 20 Jahre nach dem Tode der Beteiligten bekannt und passt wohl kaum in Meta-Tags.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.