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Dienstag, den 01. Aug. 2006

Professoren als Manager

 
.   Uni-Fakultäten dürfen sich nicht unbedingt gewerkschaftlich organisieren, entschied am 1. August 2006 in Sachen Point Park University v. National Labor Relations Board et al. das Bundesberufungsgericht des Haupststadtbezirks, Az. 05-1060. Das gilt auch nach dem ambivalenten Urteil des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington in Sachen NLRB v. Yeshiva University, 444 US 672 (1980).

Der Supreme Court hatte erkannt, dass manche Professoren Managerfunktionen ausüben und deshalb von der Anwendbarkeit des Bundesgewerkschaftsgesetzes, National Labor Relations Act, 29 USC §151 ausgenommen sind. Die heutige Entscheidung enthält Leitlinien für die Unterscheidung nach dem Merkmal der Managerfunktion. Während die Unifakultät eine Gewerkschaft durch eine Wahl einsetzte, verweigerte die Universität ihr die Anerkennung und gewann in der Berufung. Das Ministerialverfahren ist neu aufzunehmen.



Sing Sing und Schadensersatz

 
.   Im berüchtigten Sing Sing-Gefängnis erlitt der klagende Insasse Verletzungen und verklagte erfolgreich die Verwaltung. Diese beantragt ein neues Verfahren und wehrt sich auch gegen die Wiederaufnahme des Abschnitts, in dem die Geschworenen Strafschadensersatz, punitive Damages, aufgrund der Bürgerrechtsverletzung zugesprochen hatten.

Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des zweiten Bezirks in Sachen Don Juan Britt v. Glenn S. Goord, William Connolly et al., Az. 05-0641, vom 25. Juli 2006 ist vor allem zivilverfahrensrechtlich interessant, während das erfolgreiche Vorgehen gegen den Missbrauch von Gefangenen eher eine Ausnahme bleiben dürfte.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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