Professoren als Manager
CK • Washington. Uni-Fakultäten dürfen sich nicht unbedingt gewerkschaftlich organisieren, entschied am 1. August 2006 in Sachen Point Park University v. National Labor Relations Board et al. das Bundesberufungsgericht des Haupststadtbezirks, Az. 05-1060. Das gilt auch nach dem ambivalenten Urteil des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington in Sachen NLRB v. Yeshiva University, 444 US 672 (1980).
Der Supreme Court hatte erkannt, dass manche ProfessorenManagerfunktionen ausüben und deshalb von der Anwendbarkeit des Bundesgewerkschaftsgesetzes, National Labor Relations Act, 29 USC §151 ausgenommen sind. Die heutige Entscheidung enthält Leitlinien für die Unterscheidung nach dem Merkmal der Managerfunktion. Während die Unifakultät eine Gewerkschaft durch eine Wahl einsetzte, verweigerte die Universität ihr die Anerkennung und gewann in der Berufung. Das Ministerialverfahren ist neu aufzunehmen.
Der Supreme Court hatte erkannt, dass manche Professoren