Gebührensenkung
CK • Washington. Dass amtliche Gebühren nicht immer steigen, beweist die Verkündung der neuen Änderungs-Verordnung zur Meldung von Auto-Importeuren und -Einfuhren. Am 3. August 2006 teilt das Bundesverkehrssicherheitsamt NHTSA im Bundesanzeiger, Band 71, Heft 149, S. 43985-43990, die überraschende Änderung von 49 CFR §594.6 mit. Die Registrierung der Importeure wird billiger, doch steigen die Kosten der Einfuhranmeldung eines für den US-Markt umgerüsteten Kraftfahrzeugs.