Abgrenzung privat - öffentlich
CK • Washington. In Sachen Marc E. Mandel v. The Boston Phoenix, Inc. et al., Az. 05-1230, beurteilte das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks am 11. Juli 2006 die Behandlung einer Person des öffentlichen Interesse, die wegen einer privaten Angelegenheit von der Presse diffamiert wird. Die Urteilsbegründung erläutert detailliert die Grundsätze der Ausnahmen zur Presse-, Rede-, und Meinungsfreiheit nach dem ersten Zusatz zur Bundesverfassung.