Wem gehört die EMail?
CK • Washington. Bleibt im US-Recht die private EMail von Angestellten auf dem Firmen-Laptop privat? Grundsätzlich gehört der Inhalt eines Firmen-PCs dem Arbeitgeber. Er darf auch private Nachrichten einsehen. Differenziert hat allerdings das unterste Bundesgericht im südlichen New Yorker Bezirk in Sachen Lara Curto v. Medical World Communications, Inc., et al., Az. 03 CV 6327 (2006 WL 1318387).
Der Arbeitgeber hatte zwar im Arbeitnehmerhandbuch die private Nutzung untersagt, sie jedoch in der Praxis toleriert. Die Arbeitnehmerin hatte ihren privaten EMailverkehr nicht über den EMailserver des Unternehmens, sondern einen anderen EMaildienst laufen lassen und die privaten Daten von der Festplatte entfernt, bevor sie das Gerät an den Arbeitgeber zurückgab. Sie bewies damit, dass sie besondere Vorkehrungen zum Schutz ihrer Privatsphäre getroffen hatte, die das Gericht unter diesen Umständen am 15. Mai 2006 honorierte.