Taub in Jury
CE - Washington. Das Fehlverhalten einer hörgeschädigten Geschworenen vor dem kalifornischen Berufungsgericht führt zur Neuverhandlung eines Sexualverbrechens.
Im Fall The People v. Joe Luis Rubio, Az. H028213, klagte am 1. August 2006 ein Sexualstraftäter sein Recht auf ein faires Gerichtsverfahren nach dem 6. und 14. Zusatz der US-Verfassung ein.
Ein Mitglied der zwölfköpfigen Jury war hörgeschädigt und wollte entlassen werden. Nach mehreren Tests ordnete das Gericht jedoch an, es solle sich während des Prozesses melden, sobald Hörprobleme aufträten.
Die Geschworene nahm am Prozess teil, verstand aber wenig und meldete sich trotz der Hörschwierigkeiten selten, da es ihr peinlich war.
Das Berufungsgericht entschied, dass Rubios Verfassungsanspruch auf ein faires Gerichtsverfahren verletzt wurde und wies die Neuverhandlung des Prozesses an.