Abgesehen von der Wiederaufnahme der Vollstreckung der Todesstrafe, zeigte sich Ehrlich, seit 2003 im Amt, gegenüber Strafgefangenen überraschend großzügig: er sprach bislang 190 Begnadigungen und Strafumwandlungen aus. Dieses Recht steht ihm nach §20 der Verfassung von Maryland zu. Im Gegensatz zu seinen Vorgängern sieht er das Pardoning nicht als politisch riskant, sondern als seine verfassungsrechtliche Pflicht an. Vor seiner Amtszeit wurden zwischen 1987 und 2003 insgesamt lediglich 129 Straftäter begnadigt.
Abgesehen von der Wiederaufnahme der Vollstreckung der Todesstrafe, zeigte sich Ehrlich, seit 2003 im Amt, gegenüber Strafgefangenen überraschend großzügig: er sprach bislang 190 Begnadigungen und Strafumwandlungen aus. Dieses Recht steht ihm nach §20 der Verfassung von Maryland zu. Im Gegensatz zu seinen Vorgängern sieht er das Pardoning nicht als politisch riskant, sondern als seine verfassungsrechtliche Pflicht an. Vor seiner Amtszeit wurden zwischen 1987 und 2003 insgesamt lediglich 129 Straftäter begnadigt.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.