• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Montag, den 28. Aug. 2006

Haftbefehlsaufhebung  

.   Der Antrag der Staatsanwaltschaft von Colorado in Sachen People of the State of Colorado v. John Mark Karr, Az. 2006 CR 1244, vom 28. August 2006 auf die Aufhebung des Haftbefehls gegen John Karr ist bei Findlaw veröffentlicht. Karr war freiwillig, doch bewacht, aus Thailand nach Colorado gekommen, weil er einen Mord in Colorado gestand. Seine Angaben erwiesen sich als mit der Beweislage unvereinbar. Der Fall hatte die Aufmerksamkeit der Presse hervorgerufen.


Montag, den 28. Aug. 2006

Marke aus zweiter Hand  

.   Immer wieder WIPO. Diese Markenverfahren mit dem Verfahren in den USA unter einen Hut zu bringen, bleibt umständlicher und teurer als das originär amerikanische Verfahren. Zwar passt sich das US Patent and Trademark Office den Veränderungen an, die sich seit seiner Beteiligung am WIPO-Anmeldungsverfahren ergeben, doch nicht nahtlos.

Das gilt weiterhin auch für den elektronischen Dienst, der vom Amt zur Kommunikation mit der Außenwelt bevorzugt wird. Heute will dieser bei der Beantwortung eines Bescheids die unaufgeforderte Korrektur einer Anschrift nicht, die auf dem Weg über die WIPO verhunzt wurde. Ohne Eingabe einer Stadt geht allerdings gar nichts. Also trägt man die Stadt in einem anderen Feld ein und lässt das Feld mit der verhunzten Anschrift unberührt, damit die wichtigeren Antworten auf die Office Action angenommen werden.

Dann schlägt man drei Kreuze. Der Server ist oft überlastet; Faxgeräte sind beim Amt seit einem Jahr falsch verdrahtet; vorsorgliches Nachreichen eines ausgedruckten Schriftsatzes per Kurier oder Post darf nicht sein. Zum Glück sind einige Sachbearbeiter im US-Markenamt bei Telefonaten sehr entgegenkommend.


Montag, den 28. Aug. 2006

Blogklau und Urheberrecht  

.   Zur hier in der Blogelei seit langem angesprochenen Frage des Blogklaus per RSS unter urheberrechtlichen und technischen Aspekten findet sich eine neue Linksammlung, die sich auf das amerikanische Recht beschränkt und Auffassungen anderer amerikanischer Verfasser einbezieht, bei ZDnet.

Dass ein RSS-Feed dem Leser keine über das Lesen und ein einfaches Zitatrecht hinausgehende Rechte verleiht, ergibt sich eindeutig aus dem Urheberrecht. Damit beschränkt sich die Diskussion notwendigerweise eigentlich darauf, ob Verfasser vielleicht eine implizierte Lizenz gewähren und ob dies wirksam wäre.

Jedenfalls verfallen die Verfasserrechte nicht, nur weil ein RSS-Feed öffentlich gemacht wird - genauso wie bei einer Werbetafel in der UBahn oder dem Werbespot im Radio. Die Erregung unlizensierter Weiterverwender über von Verfassern geltend gemachten Rechten an ihren Werken ist auf beiden Seiten des Atlantik vergleichbar, doch offensichtlich gleichermaßen rechtlich unfundiert.


Montag, den 28. Aug. 2006

Funktion in Marke  

.   Eine Marke, die lediglich die Funktion einer Ware darstellt, genießt nicht den Schutz des amerikanischen Markenrechts, entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks in Sachen Fujy Kogyo Ltd. v. Pacific Bay International, Inc. et al., Az. 05-5854, am 23. August 2006.

Der japanische Hersteller von Angelrutenzubehör hatte das Design seiner Waren zunächst als Patente, später als Bildmarken angemeldet. Er wandte sich gegen Vertriebsunternehmen, die Imitate in den USA verkauften. Das Untergericht hob die Marken nach 15 USC §1052(e)(5) wegen ihrer Funktionsdarstellung auf. Die Berufung bestätigte es in seiner Anwendung der Functionality Doctrine.

Soweit die Patente mit den Marken identisch und abgelaufen sind, kann es auch keinen Markenschutz geben, weil mit dem Ablauf des Patents das Design in das Public Domain fällt, also Allgemeingut wird, erklärte das Gericht.


Montag, den 28. Aug. 2006

Verträge mit Kindern  

.   Als Erziehungsmaßnahme sollten Eltern mit ihren Kindern Verträge schließen, empfielt der gewerbliche Mustervertragsanbieter Kidscontracts. Vom Ausgehen bis zum Autofahren werden mit 9 Verträgstypen Regeln vereinbart.

Kinder sollen von vornherein wissen, was sie erwartet, wenn sie sich nicht wie erwartet verhalten. Die Verträge sollen wirken, sagt Dr. Robertson. Ob sie wirksam sind, steht auf einem anderen Blatt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.