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Mittwoch, den 30. Aug. 2006

Vioxx: Entschädigung überzogen

 
.   In der ersten Instanz noch kann der Spruch der Zivilgeschworenen, Jury, vom Richter überworfen werden. Er kann insbesondere den zugesprochenen Geldbetrag durch ein Additur erhöhen oder durch ein Remittitur herabsetzen. Er darf aber auch ein neues Verfahren ansetzen.

Den letzten Weg wählte Richter am untersten Bundesgericht Eldon Fallon am 30. August 2006 im Produkthaftungs-Verfahren des FBI-Beamten Gerald Barnett gegen den Pharmahersteller Merck & Co., Az. MDL 1657, 06-485. Insbesondere stellte er fest, dass der Strafschadensersatz, punitive Damages, von $50 Mio. einer Grundlage entbehrt, die diesen Betrag rechtfertigt.



Private Law in den USA

 
.   Privatrecht der USA? Sicher nicht als Private Law. Eher als Contracts für das Vertragsrecht. Torts für das Recht der unerlaubten Handlungen. Property für das Sachenrecht. Family Law dürfte das Familienrecht hinreichend beschreiben, Probate and Estate das Erbrecht abdecken.

Aber Private Law? Nein, das ist vorrangig eine Gesetzesart, die im Gegensatz zu Public Laws nur einen kleinen Kreis Betroffener berühren. Ansonsten kann man den Begriff im Zusammenhang mit Fragen des internationalen Rechts, auch aus der Sicht des US-Rechts, benutzen, zum Beispiel: International Institute for the Unification of Private Law (UNIDROIT) Convention on International Factoring.

Und Internationales Privatrecht? Das wäre im amerikanischen Recht der Bereich Conflicts of Laws. Damit ist jeder Rechtsanwalt in den USA vertraut, denn es ist ja auch im Verhältnis zwischen den Einzelstaaten stets zu prüfen.



Kein Bann von Spielen

 
.   Ein Staat nach dem anderen versucht, gesetzlich den Verkauf von gewaltzeigenden Videospielen an Kinder und Jugendliche einzudämmen, doch gewinnt der Industrieverband mit Klagen und einstweiligen Verfügungen überall aufgrund des bundesverfassungsrechtlichen Schutzes, den der erste Verfassungszusatz gewährt. Depictions of violence are entitled to full constitutional protection, erklärte am 24. August 2006 Richter James Brady vom untersten Bundesgericht, United States District Court in Baton Rouge.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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