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Samstag, den 02. Sept. 2006

Terrorstaat nicht immun

 
.   Staaten genießen Immunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act, 28 USC §§1602 - 1611, der sie vor Klagen wegen hoheitlicher Handlungen schützt. Eine Ausnahme in §607(a)(7) FSIA nimmt ihnen diesen Schutz bei behaupteten Terroraktivitäten und räumt den US-Gerichten die sachliche Zuständigkeit ein.

In Sachen Olivia Rux et al. v. Republic of Sudan, Az. 05-2003, beurteilte das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks die Anwendbarkeit der Terrorregel im Zusammenhang mit dem Angriff auf das US-Kriegsschiff Cole in Yemen.

Es prüfte den Schutz, den der Sudan Terrorgruppen gewährt hatte, und gelangte am 1. September 2006 zur Erkenntnis, dass die Erklärungen der Kläger hinreichend begründeten, dass der Sudan für die Zuständigkeitsfrage als Terrorstaat gilt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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