Terrorstaat nicht immun
CK • Washington. Staaten genießen Immunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act, 28 USC §§1602 - 1611, der sie vor Klagen wegen hoheitlicher Handlungen schützt. Eine Ausnahme in §607(a)(7) FSIA nimmt ihnen diesen Schutz bei behaupteten Terroraktivitäten und räumt den US-Gerichten die sachliche Zuständigkeit ein.
In Sachen Olivia Rux et al. v. Republic of Sudan, Az. 05-2003, beurteilte das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks die Anwendbarkeit der Terrorregel im Zusammenhang mit dem Angriff auf das US-Kriegsschiff Cole in Yemen.
Es prüfte den Schutz, den der Sudan Terrorgruppen gewährt hatte, und gelangte am 1. September 2006 zur Erkenntnis, dass die Erklärungen der Kläger hinreichend begründeten, dass der Sudan für die Zuständigkeitsfrage als Terrorstaat gilt.