Strahlenschaden = Körperschaden
CK • Washington. Die behaupteten Strahlungsschäden, die Mobiltelefonkunden Nokia vorwerfen, stellen Körperschäden im Sinne der Versicherungsdeckung dar, die Nokia von ihrem Versicherer erworben hat, erklärt das fünfte Berufungsgericht von Texas in Sachen Nokia, Inc. v. Zurich American Insurance co. et al., Az. 05-04-01729, am 21. August 2006.
Das begründet eine Pflicht der Versicherung, den Hersteller aufgrund der Commercial General Police, CGL, zu verteidigen. Ob die Geräte Strahlenschäden verursachen könnten, ist nicht Gegenstand des Verfahrens.